Die hohe Inflation, Jobverlust oder die gestiegenen Energiekosten können auch den besten Mieter an den Rand der Zahlungsfähigkeit bringen. Zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter können Sie als Vermieter schnell in eine finanzielle Schieflage bringen. Besonders dann, wenn die vermietete Immobilie noch in der Finanzierungsphase ist oder Sie auf die Mieteinnahmen angewiesen sind um Ihre Lebenskosten zu decken. Mietausfälle, hohe Renovierungskosten oder Sachschäden sind in der Regel nicht durch Rücklagen abgedeckt und können schnell zu finanziellen Risiken im fünstelligen Bereich werden.
Selbst wenn der Mietvertrag bereits rechtswirksam gekündigt wurde, kommen Vermieter privater Wohneinheiten oft nicht an die noch ausstehenden Forderungen, da die damaligen Mieter dazu nicht in der finanziellen Lage sind diese zu begleichen. Lange Rechtsschreitigkeiten sind dann meistens die Folgen
Mit einer Mitausfallversicherung können Sie diese Risiko an einen Versicherer abgeben und so Ihre Kapitalanlage schützen.
Die Kosten einer Mietausfallversicherung sind von den Versicherungssummen und dem Versicherungsumfang abhängig. Eine günstige Mietausfallversicherung erhalten Sie bereits ab einem Jahresbeitrag von knapp 83 Euro. Wichtig ist aber in erster Linie nicht nur ein günstiger Beitrag sondern ein passender Versicherungsschutz im Schadensfall.
Für bei Abschluss des Vertrages bereits vermietete Wohnungen besteht erst nach Ablauf von sechs Monaten, gerechnet ab Abschluss der Versicherung, Versicherungsschutz für neu eingetretene Versicherungsfälle.
Bei neuen Mietverhältnissen entfällt die Wartezeit.
Die Mietausfallversicherung tritt ein, wenn der Mieter:
Ja, diese beträgt in der Regel 3 Monatskaltmieten und entspricht der Mietkaution. Laut Gesetzgeber darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag ausgewiesen sein. Einige Versicherungen beinhalten einen prozentualen Selbstbehalt, welcher jedoch gedeckelt ist.
Zusätzlich wird ein genereller Selbsbehalt von 20%, mindestens jedoch 250 Euro und maximal 1.000 Euro des Schadens von einigen Versicherungen erhoben.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden wie bspw.:
Die Beiträge für eine Mietausfallversicherung sind steuerlich absetzbar.
Eine Umlagefähigkeit der Beiträge auf den Mieter ist nicht möglich.