Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung. In ihrer Höhe entspricht die Grundsicherung den den Leistungen des Arbeitslosengeld II, also Hartz 4! Sie soll dabei helfen den Lebensunterhalt zu decken, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichen.Wer Grundsicherung bekommt, wird in eine Regelbedarfsstufe eingruppiert. Diese Einteilung berücksichtigt die persönliche Situation – zum Beispiel, ob eine Person alleinstehend ist oder mit ihrer Familie zusammenlebt und deshalb mehr Unterstützung braucht.
Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, also beispielsweise wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können, erhalten Sozialgeld, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. (Quelle: Arbeitsagentur)
Wer Grundsicherung bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Wer erhält überhaupt Grundsicherung? Und ab welchem Alter erhält man Grundsicherung? Wir möchten zunächst die grundlegenden Fragen zum Thema Grundsicherung beantworten. (Quelle)
Folgende Menschen können einen Anspruch haben:
Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wer mindestens 18 Jahre alt ist und pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann, ist dauerhaft voll erwerbsgemindert, sofern unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung aufgehoben werden kann.
Grundsicherung kann nur erhalten, wer nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Manchmal kommt es auch noch auf die finanziellen Mittel z. B. der Eltern oder Lebenspartner*in an. Wir erklären, worauf es zu achten gilt.(Quelle)
Geldbeträge (Vermögensschonbeträge)
Sonstige Vermögenswerte
Leistungen auf einen Blick.(Quelle)
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 404 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 360 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 360 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahre |
311 Euro |
Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 Euro (+2 Euro) |
Regelbedarfsstufe 6 |